Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Veranstaltungen im Rahmen von „RED Professional“, „RED Community“ und „RED Academy“ des RED - Restaurierungszentrum Düsseldorf
Gültig ab dem 01.01.2026
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen im Rahmen des Programms „RED Professional“ „RED Academy“ und „RED Community“ des Restaurierungszentrums der Landeshauptstadt Düsseldorf (nachfolgend RED) ab dem 01.01.2026, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, insbesondere verlieren frühere AGBs ihre Gültigkeit.
1.2. Am jeweiligen Veranstaltungsort gelten die dort ausgehängten Haus- und Brandschutzordnungen.
1.3 Mit Anmeldung erkennen Sie diese AGB ausdrücklich an. Darüber hinaus erkennen Sie mit der Nutzung der Veranstaltungsorte die dort jeweils geltende Haus- und Brandschutzordnung an. Die Haus- und Brandschutzordnung können im Eingangsbereich im 1. Obergeschoss an der Anmeldung eingesehen werden. Die Haus- und Brandschutzordnung befindet sich darüber hinaus im Eventraum des RED.
2. Vertragsschluss
2.1. Veranstaltungsankündigungen des RED in Flyern, Aushängen, Social Media Internetprogramm, und ähnlichem sind unverbindlich.
2.2. Eine Teilnahme ist nur nach erfolgtem Vertragsschluss einschließlich vollständiger Zahlung des Entgeltes und Vorlage einer gültigen Anmeldebestätigung am Veranstaltungstermin möglich.
2.3. Der Vertrag kommt bei Veranstaltungen mit Vorkasse durch die vollständige Onlinebezahlung zustande. Die Eintrittskarte bzw. die Bestätigung über die Bezahlung wird unmittelbar nach der Bezahlung per E-Mail zugestellt.
3. Vertragsparteien und Teilnehmende
3.1. Vertragspartnerin bzw. Vertragspartner ist die Person, die die Anmeldung vornimmt.
3.2. Teilnehmende bzw. Teilnehmender ist die Person, die die Veranstaltung tatsächlich wahrnimmt.
3.3. Die Vertragspartnerin bzw. der Vertragspartner kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmende/Teilnehmer) begründen.
3.4. Die Teilnahme kann an bestimmte persönliche und/oder sachliche Voraussetzungen gebunden sein (z. B. Alter, Vorkenntnisse).
4. Entgelte, Fälligkeit und Zahlung
4.1. Die Höhe des Entgeltes ergibt sich aus dem am Tag der Anmeldung geltenden Angebot.
4.2. Der Entgeltbetrag ist mit Anmeldung im Sinne der Ziffer 2.3. sofort fällig.
4.3. Die Bezahlung ist ausschließlich Online auf der Homepage des RED per Onlinezahlung möglich.
5. Ermäßigungen
5.1. Ermäßigungsberechtigt sind - gegen Vorlage eines gültigen Nachweises – für das Entgelt regulärer Führungen:
- Schüler:innen, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Vollzeit-Studierende bis einschließlich 27 Jahre,
- Menschen mit Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder mit dem Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis.
5.2. Freien Eintritt für reguläre Führungen erhalten:
- Kinder bis einschließlich 6 Jahre,
- eine Begleitperson von Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis.
Für Angebote, die ausdrücklich als Kinder-, Familien- oder Schulangebote gekennzeichnet sind (z. B. Kinderführungen, Ferienprogramme, Workshops, etc.), gelten gesonderte, bereits altersgerecht kalkulierte Teilnahmeentgelte. Auf diese Entgelte wird keine zusätzliche Ermäßigung gewährt.
6. Leistungsbeschreibung, Änderungen durch das RED
6.1. Inhalt und Durchführung der Veranstaltung ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung des Programms. Mündliche Zusagen oder Beschreibungen sind nicht verbindlich, insbesondere sind die Dozierenden zu individuellen Absprachen nicht berechtigt.
6.2. Änderungen in Inhalt, Ablauf oder Durchführung einer Veranstaltung sind zulässig, sofern das Veranstaltungsziel gewahrt bleibt. Das RED kann insbesondere Veranstaltungen durch einen anderen Dozierenden durchführen lassen sowie Zeit und Ort der Veranstaltung ändern. Über jene Änderungen werden die Teilnehmenden rechtzeitig informiert.
7. Veranstaltungsabsage, Rücktritt des RED
7.1. Veranstaltungen finden nicht statt und können seitens des RED abgesagt werden,
- bei einem Ausfall des Dozierenden,
- die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird; dabei gilt eine Teilnehmerzahl von 6 Personen,
- aus wichtigem Grund, insbesondere bei höherer Gewalt wie z.B. Extremwetterereignissen, Gesundheits- und Seuchenlagen, behördlichen Eingriffen zur öffentlichen Sicherheit, großflächigen Unruhen, Ausfällen kritischer Infrastruktur oder unerwarteten Schäden am Veranstaltungsort.
7.2. Das RED kann die Absage in Textform, per E-Mail, telefonisch oder mündlich erklären.
7.3. Wird die Veranstaltung seitens des RED abgesagt, so wird der Vertragspartnerin bzw. dem Vertragspartner die bereits bezahlte Teilnahmegebühr vollständig erstattet. Findet ein Nachholtermin statt, so steht es der Teilnehmerin/dem Teilnehmer frei, diesen wahrzunehmen. Die Teilnahmegebühr bleibt in diesem Falle bestehen.
8. Rücktritt/Kündigung des Teilnehmenden
8.1. Ein Rücktritt von einer gebuchten Tagesveranstaltung bzw. eine Kündigung mehrtägiger oder mehrwöchiger Kursveranstaltungen des RED ist für die Teilnehmende/den Teilnehmenden nur aus wichtigem Grund möglich. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn die/der bei der Buchung angekündigte Dozent:in oder Künstler:in absagt und die Veranstaltung mit einer anderen Person durchgeführt werden soll.
Das RED behält sich vor, den aus einem Rücktritt bzw. einer Kündigung entstehenden Schaden gegenüber der Teilnehmenden/dem Teilnehmenden geltend zu machen.
8.2. Der Rücktritt / die Kündigung müssen gegenüber dem RED schriftlich erfolgen. Mündliche oder telefonische Rücktrittserklärungen gegenüber dem RED oder den Dozierenden werden nicht akzeptiert.
9. Haftung, Schadensersatzansprüche
9.1. Die Teilnahme an Veranstaltungen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und die Besichtigung von Einrichtungen des RED erfolgen auf eigene Gefahr.
9.2. Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden/des Teilnehmenden gegen das RED sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Dieser Ausschluss gilt jedoch nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei einer schuldhaften Verletzung des RED von Pflichten, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalspflichten). Dies sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmende/der Teilnehmende regelmäßig vertrauen darf.
10. Aufrechnung
10.1. Das Recht, gegen Ansprüche des RED aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder vom RED anerkannt worden ist.
11. Datenschutz
11.1. Das RED erhebt bei Anmeldung folgende Daten: Name, Adressdaten, Kommunikationsdaten und berufliche Bildung.
Mit Anerkennung der AGB stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu.
11.2. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kommunikationsverbindungen erfolgt zu Organisationszwecken, insbesondere zur Kommunikation bei Veranstaltungsausfällen. Bei ausdrücklicher vorheriger Einwilligung werden die Daten auch für Mitwirkungs- oder Werbezwecke verwendet.
11.3. Informationen zur Datenschutzerklärung sind abrufbar auf: https://red-conservation.de/datenschutz-1
12. Aufnahmen (Wort, Bild, Ton)
12.1. Den Teilnehmenden ist es bei Veranstaltungen des RED untersagt, andere Teilnehmende, inklusive der Dozierenden/des Dozierenden in Wort, Bild und/oder Ton aufzunehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Veranstaltung online oder hybrid stattfindet.
12.2. Den Teilnehmenden ist es bei Veranstaltungen des RED zum Schutz von Urheber- und Nutzungsrechten untersagt, Foto-, Film- oder Tonaufnahmen von Kunstwerken anzufertigen und diese ganz oder teilweise zu veröffentlichen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen (z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Webseiten).
12.3. Ausnahmen zu Ziffer 12.1. und 12.2. sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der betroffenen Personen zulässig.
13. Urheberrecht
13.1. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Kursmaterialien, die den Teilnehmenden seitens des RED zur Verfügung gestellten werden, liegen beim RED oder bei den jeweiligen Urheber:innen der Materialien. Hierzu gehören insbesondere Handouts, Arbeitsblätter, Schritt für Schritt Anleitungen, Rezepturen, Präsentationsfolien, künstlerische Vorlagen und Muster, technische Anleitungen zur Handhabung von Geräten oder Werkzeugen, Bild- oder Textmaterial von Schadensphänomenen, kunsttechnologischen Untersuchungen oder Restaurierungsdokumentationen. Insbesondere eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung dieser Materialien ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des RED gestattet.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
14.2. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.